Informationen über Allergene
Nach der LMIV sind die 14 „Hauptallergene“ seit dem 13.12.2014 EU-weit verpflichtend anzugeben. Dies umfasst beispielsweise glutenhaltiges Getreide wie Weizen und Roggen, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte wie Mandeln und Haselnüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere und alle daraus hergestellte Erzeugnisse. Die Informationspflicht gilt auch für alle Verarbeitungsprodukte und die eingesetzten Hilfsstoffe wie z.B. in Aromen.